Rechtsprechung
BVerwG, 30.06.1980 - 6 P 9.80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschwerdeverfahrens
- Wolters Kluwer
Personalratswahl - Forschungsvorhaben - Lehrbeauftragte - Angestellte einer Hochschule - Wahlanfechtung - Wahlberechtigung der Lehrbeauftragten und der Angestellten mit Privatdienstvertrag (sog. Drittmittler)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 02.10.1979 - II VG FL 19/79
- OVG Hamburg, 29.01.1980 - Bs PH 10/79
- BVerwG, 30.06.1980 - 6 P 9.80
Wird zitiert von ... (12)
- VGH Baden-Württemberg, 25.08.2016 - PL 15 S 152/15
Gültigkeit der Personalratswahl - Wahlberechtigung von erkrankten oder …
Denn der Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses ist keine Zulässigkeitsvoraussetzung für die Anfechtung der Personalratswahl und kann deshalb auch das Anfechtungsrecht nicht ausschließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.06.1980 - 6 P 9.80 -, Buchholz 238.34 § 11 HmPersVG Nr. 1; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.09.2012 - 20 A 510/12.PVB -, NWVBl 2013, 108 m.w.N.). - BVerwG, 21.07.2009 - 1 WB 18.08
Gesamtvertrauenspersonenausschuss; Wahlanfechtung; Wählerverzeichnis; Wahlrecht; …
Sonstige Rügen gegen das Wählerverzeichnis sind im Wahlanfechtungsverfahren nicht präkludiert (…generell gegen eine Präklusion: Ilbertz/Widmaier, a.a.O., § 25 BPersVG Rn. 2, § 3 WO Rn. 6; ebenso im Ergebnis: Beschluss vom 30. Juni 1980 - BVerwG 6 P 9.80 - Buchholz 238.34 § 11 HmbPersVG Nr. 1 = PersV 1981, 245). - LAG Berlin, 16.12.1991 - 9 Sa 76/91
Arbeitnehmerstatus: Lehrbeauftragter an einer Hochschule der DDR
Auch nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland wird zwischen einem Lehrbeauftragten einerseits und einer Hochschule andererseits in aller Regel weder ein Beamten-, noch ein Arbeits- noch ein Mitgliedschaftsverhältnis in der Hochschulkooperation begründet (vgl. etwa BVerwG vom 30.6.1980, ZBR 1981, 130; vom 19.1.1989, JZ 1989, 437; BAG vom 15.4.1982, DB 1982, 2707; Reich, Die Rechtsverhältnisse der Lehrbeauftragten an den Hochschulen (1986) S. 150 ff m.w.N.).Lehrbeauftragte sind keine Angehörigen des öffentlichen Dienstes (BVerwG ZBR 1981, 130).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2012 - 20 A 510/12
Wahlberechtigung zur Wahl der Personalvertretung bei Tätigkeit innerhalb einer …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 1980 6 P 9.80 , Buchholz 238.34 § 4 HmbPersVG Nr. 1 = PersV 1981, 245 = ZBR 1981, 130, und Beschluss vom 15. März 1968 VII P 3.67 , Buchholz 238.32 § 7 BlnPersVG Nr. 1 = PersV 1968, 161 = ZBR 1968, 20; OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 2001 1 A 315/01.PVL , PersV 2002, 502. - OVG Berlin-Brandenburg, 17.08.2017 - 60 PV 2.17
Feststellung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder; Honorarkräfte u.ä.
Denn der Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses ist keine Zulässigkeitsvoraussetzung für die Anfechtung der Personalratswahl und kann deshalb auch das Anfechtungsrecht nicht ausschließen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 1980 - BVerwG 6 P 9.80 -, juris Rn. 12). - BVerwG, 29.01.2020 - 1 WRB 4.18
Erfolgreiche Rechtsbeschwerde im Wahlanfechtungsverfahren nach dem SBG ; Die …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.12.1989 - 18 L 15/88
Wahlanfechtung wegen der Teilnahme nebenberuflicher Lehrkräfte an der Wahl zum …
Die für die Annahme eines solchen entscheidende persönliche Abhängigkeit des Dienstleistenden, die durch eine Gesamtwürdigung aller Umstände ermittelt werden muß, hat das BVerwG z.B. auch für Lehrbeauftragte, die aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrages tätig wurden, mit der Begründung verneint, sie seien nur locker an die Universität gebunden, nähmen die ihnen übertragenen Lehraufgaben selbständig wahr und behielten ihre persönliche Entscheidungsfreiheit (BVerwG, Beschl. v. 30.6.1980 - 6 P 9.80 -, PersV 1981, 245 f.). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.12.1989 - 18 L 11/89
Anforderungen an die Anfechtbarkeit einer Personalratswahl; Umfang der Rechte des …
Die für die Annahme eines solchen entscheidende persönliche Abhängigkeit des Dienstleistenden, die durch eine Gesamtwürdigung aller Umstände ermittelt werden muß, hat das BVerwG z.B. auch für Lehrbeauftragte, die aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrages tätig wurden, mit der Begründung verneint, sie seien nur locker an die Universität gebunden, nähmen die ihnen übertragenen Lehraufgaben selbständig wahr und behielten ihre persönliche Entscheidungsfreiheit (BVerwG, Beschl. v. 30.6.1980 - 6 P 9.80 -, PersV 1981, 245 f.). - BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 535/86
Zustandekommen und Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - …
Das drittmittelfinanzierte Forschungsvorhaben, an dem diese Personen arbeiten, ist keine dem Hochschullehrer aufgrund seiner Stellung in der Universität obliegende Aufgabe (Beschluß vom 30. Juni 1980 - 6 P 9.80 - AP Nr. 1 zu § 4 LPVG Hamburg). - BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85 Aus dem Umstand, daß die Beklagte die Drittmittel verwaltet und aus ihnen die von Prof. Dr. W angestellte Klägerin bezahlt hat, kann nicht auf dienstrechtliche Beziehungen der Klägerin zur beklagten Universität geschlossen werden (vgl. auch BVerwG Beschluß vom 30. Juni 1980 BVerwG 6 P 9.80 - AP Nr. 1 zu § 4 LPVG Hamburg}. Die Verwaltung der Drittmittel durch die beklagte Universität entspricht der gesetzlichen Bestimmung des § 53 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG -) vom 22. Dezember 1978 (GVBl. S. 2449) in der Fassung vom 30. Juli 1983 (GVBl. S. 1549).
- BAG, 29.09.1982 - 5 AZR 99/81
- OVG Berlin, 12.08.1992 - PV Bln 17.90
Mitbestimmungsrecht bei einer Personalentscheidung; Begriff der Angestellten im …